Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 10 D 32/19.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9595
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2020 - 10 D 32/19.NE (https://dejure.org/2020,9595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2020 - 10 D 32/19.NE (https://dejure.org/2020,9595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2020 - 10 D 32/19.NE (https://dejure.org/2020,9595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2023 - 1 KN 19/18

    Erhaltung oder Einrichtung zentraler Versorgungsbereiche

    § 1 Abs. 10 BauNVO kommt schon nach seinem Wortlaut nicht zur Anwendung, da der Bebauungsplan Nr. 1012 gerade kein Baugebiet nach den §§ 2 bis 9 BauNVO festsetzt, sondern nur eine Festsetzung nach § 9 Abs. 2a BauGB trifft (vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.04.2020 - 10 D 32/19.NE -, juris, Rn. 17).

    Besonderheiten kann im Rahmen eines Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 2a BauGB nur dadurch Rechnung getragen werden, dass Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a Satz 1 Halbs. 2 BauGB in Teilen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden (OVG NRW, Urteil vom 27.04.2020 - 10 D 32/19.NE -, juris, Rn. 17; Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Aufl. 2018, Rn. 615).

  • VG Düsseldorf, 03.09.2020 - 9 K 9273/18
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in einem Urteil vom 27. April 2020 - 10 D 32/19.NE - entschieden, dass die Absicherung einer über den passiven Bestandsschutz hinausgehenden Fortentwicklung der vorhandenen Nutzung über § 1 Abs. 10 BauNVO im Rahmen des § 9 Abs. 2a BauGB nicht erfolgen könne.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 26. April 2013 - 10 D 39/11.NE -, juris Rn. 51 und vom 27. April 2020 - 10 D 32/19.NE -, juris Rn. 17.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 7 A 4950/18

    Erfolgreiche Berufung in Bezug auf die Versagung der Erteilung eines

    Bei den Festsetzungen handelt es sich nicht um anlagenbezogene Regelungen im Sinne von § 1 Abs. 10 BauNVO, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. OVG NRW, Urteile vom 27.4.2020 - 10 D 32/19.NE -, juris, vom 30.10.2015- 7 A 2621/13 -, juris und vom 26.4.2013 - 10 D 39/11.NE -, NVwZ-RR 2013, 754 = juris; vgl. auch Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Auflage, Rn. 615ff., im Rahmen eines Bebauungsplans nach § 9 Abs. 2a BauGB unzulässig sind, sondern um Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a Satz 1 2. HS BauGB, die unabhängig von den jeweils vorhandenen Betrieben den Betriebstyp nicht großflächiger Lebensmitteldiscounter bzw. nicht großflächiger Getränkemärkte der Art der Nutzung nach zulassen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2021 - 6 K 4600/18

    Bebauungsplan, Einzelhandelsausschluss, Einzelhandelskonzept

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. April 2020 - 10 D 32/19.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht